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KWK-Umlage

Gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine KWK-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Mit dieser Umlage wird die Erzeugung von Strom in KWK-Anlagen gefördert.