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EEG-Umlage

Gemäß § 60 Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Mit dieser Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energie gefördert.