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Brennwert - Abrechnungsbrennwert

Jeder Gaszählerstand, der kein Anfangsstand ist, muss gemäß der gültigen anerkannten Regeln der Technik bewertet werden. Dabei erfolgt eine mengengewichtete Berechnung des Brennwertes für den Zeitraum ab dem Datum des letzten vorher liegenden Zählerstandes.