HütteWärme

Energieeffizienz

 

Diese Rolle spielt der Primärenergiefaktor

Hausbesitzer und Bauherren müssen sich seit Februar 2002 an die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) halten und für Neubauten sowie bei wesentlichen Änderungen an ihrem Gebäude einen Energiebedarfsausweis erstellen lassen.

Eine wesentliche Berechnungsgrundlage für die genannten Ausweise ist der Primärenergiefaktor des jeweiligen Energieträgers. Der Primärenergiefaktor gibt das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie wieder.

Die Stadtwerke Eisenhüttenstadt hat den Primärenergiefaktor ihrer Fernwärme zertifizieren lassen. Im Ergebnis der Zertifizierung wurde ein Primärenergiefaktor von f = 0,22 berechnet. Dieser Wert liegt weit unter den gesetzlichen Vorgaben und kann bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden bares Geld sparen.

 

Als Wärmelieferant sind wir dazu verpflichtet, gesetzliche Vorgaben und Informationspflichten umzusetzen und die darin enthaltenen Kennzahlen zu veröffentlichen bzw. unseren Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Kennzahlen der Bescheinigung unserer Fernwärme dienen rein dem informatorischen Zweck nach der „Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte“ (FFVAV) sowie dem „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ (CO2KostAufG). 

 

Bescheinigung Primärenergiefaktor zum Download