Stadtwerke Eisenhüttenstadt GmbH
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Der technische Fortschritt ist nicht aufzuhalten. Das gilt auch für die Energiewirtschaft. Im Zuge der Energiewende sieht das Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) den Austausch der alten Ferraris-Zähler gegen moderne Messeinrichtungen oder gar intelligente Messsysteme vor. Was damit gemeint ist und was das für Sie als Kunde bedeutet, verraten wir Ihnen hier.
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser darstellen als die bisherigen Ferraris-Zähler. Neben dem aktuellen Stromverbrauch zeigen diese Zähler auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromwerte für die letzten 24 Monate an.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einer zusätzlichen Kommunikationseinheit. Derartige Messeinrichtungen sind in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und an den jeweils zuständigen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Stromversorger zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.
Der Gesetzgeber will mit dieser Einführung weitere Ziele der Energiewende erreichen. Ein wesentliches Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Durch die moderne Messeinrichtung erhält jeder Haushalt einen besseren Überblick über seinen individuellen Stromverbrauch, und jeder Verbraucher soll somit angeregt werden mit Energie bewusster umzugehen.
Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme werden eingebaut, wenn die bisherige Messeinrichtung das Ende ihrer Eichgültigkeit erreicht hat. Endabnehmer mit einem Verbrauch unter 6.000 kWh/a erhalten üblicherweise eine moderne Messeinrichtung und die Kunden mit einem Jahresverbrauch größer 6.000 kWh/a erhalten zwingend ein intelligentes Messsystem.
Neuanschlüsse und Modernisierungen werden zukünftig immer mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen ausgestattet. Bei den Bestandskunden wird der Austausch Schritt für Schritt vorgenommen. Zum Ende der Eichfrist des aktuellen Zählers werden diese durch moderne Messeinrichtungen ersetzt. Somit ist gesichert, dass spätestens bis zum Ende des Jahres 2032 alle Abnahmestellen mit intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen ausgestattet sind.
Die gesetzlich festgelegte Preisobergrenze für die Nutzung moderner Messeinrichtungen beträgt 20 € (brutto) pro Jahr. Bei den intelligenten Messsystemen gelten unterschiedliche gesetzliche Preisobergrenzen. Je nach Verbrauch oder Erzeugung, z. B. durch eine PV-Anlage betragen die Kosten hierfür 100 bzw. 200 € (brutto) pro Jahr. Zusätzliche Einrichtungen wie Wandler oder Zeitschaltuhren können zusätzliche Kosten verursachen.