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24h-Lieferantenwechsel

24h-Lieferantenwechsel – keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich

Ab dem 6. Juni 2025 treten umfangreiche Änderungen in Kraft:

Mit dem 24h-Lieferantenwechsel nach § 20 a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diese Vorgabe für den Bereich Strom deutschlandweit festgelegt.

Was müssen Sie bei einem 24h-Lieferantenwechsel beachten:

  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen: Auch wenn der Wechsel werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgt, müssen Sie sicherstellen, dass Sie den Vertrag mit Ihrem aktuellen Anbieter unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen beenden. Die Laufzeit und Kündigungsfristen bleiben unverändert, ein vorzeitiger Wechsel ist nicht möglich.
  • Keine rückwirkende Ein- und Auszüge: An dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende Meldungen nicht mehr möglich. Ihre An- und Abmeldungen können somit nur noch in die Zukunft vorgenommen werden.
  • Rechtzeitige Meldung erforderlich: Damit wir Ihre An- und Abmeldung problemlos bearbeitet können, verweisen wir auf die StromGVV (Grundversorgungsverordnung) sowie unsere AGB und bitten Sie, uns 7 Tage vor dem geplanten Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen.
  • Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID): Bei Ihrem Wechsel werden Sie zukünftig nach der MaLo-ID gefragt, diese elfstellige Kennziffer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.

Was passiert, wenn Sie sich zu spät an- oder abmelden?

Wenn die Übergabe nicht rechtzeitig gemeldet wird, kommt es zu veränderten An- und Abmeldedaten, die nicht den genauen Übergang abbilden. Zahlungspflichtig ist dann der Vertragspartner, der dem Energieversorger bekannt ist und einen gültigen Vertrag mit diesem besitzt. Das heißt:

  • Sie melden Ihren Vertrag für die alte Wohnung erst nach Auszug ab: Sie tragen die Stromkosten bis zu Ihrer Abmeldung.

  • Sie melden Ihren Vertrag bei Umzug in die neue Wohnung erst nach Einzug an: Ihre Stromversorgung ist gesichert, Sie erhalten Strom im Rahmen der Grundversorgung, welcher teurer als andere unserer Stromtarife ist.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden möglich
    • unter Einhaltung der Vertragsbindung
  • Umzug? Dem Energieversorger Ab- und Anmeldung 7 Tage vorher melden
  • Übergabeprotokoll: Nachweis des Übergangs und Zählerstands
  • Zählerstand melden: Spätestens am Tag der Übergabe

Faltblatt "Umzüge rechtzeitig beim Energieversorger melden"

Im Rahmen dieser Umstellung haben der BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., der GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., der Verband kommunaler Unternehmen e. V. sowie Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., gemeinsam ein Faltblatt erstellt. Dieses dient als Informationshilfe für Mieter und Vermieter, um sie darüber zu informieren, wie Umzüge ab dem 06.06.2025 rechtzeitig beim jeweiligen Energieversorger gemeldet werden können. Das Dokument steht Ihnen hier zum Herunterladen zur Verfügung: